Ab sofort wird die Stadt Lüneburg ihre Maßnahmen gegen Schottergärten verstärken. Diese Entscheidung wurde am Montag bekannt gegeben. Zuvor hatte die Stadt auf Aufklärung und Freiwilligkeit gesetzt, jedoch mit nur begrenztem Erfolg.
Inhaltsverzeichnis:
- Kontrollen durch die städtische Bauaufsicht
- Frist für die Umgestaltung der Gärten
- Droht Zwangsgeld bei Nichteinhaltung
Kontrollen durch die städtische Bauaufsicht
Die Bauaufsicht der Stadt Lüneburg wird nun verstärkt gegen Schottergärten vorgehen. Bei der Entdeckung eines Schottergartens wird der Eigentümer zunächst ein Anschreiben erhalten, das Informationen und Tipps zur Umgestaltung des Gartens enthält. Dies soll den Eigentümern helfen, ihre Gärten ökologischer zu gestalten.
Frist für die Umgestaltung der Gärten
Nach Erhalt des Anschreibens bleibt den Eigentümern eine Frist von sechs Monaten, um ihren Schottergarten umzubauen. Nach Ablauf dieser Frist wird überprüft, ob die Umgestaltung tatsächlich vorgenommen wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird ein weiterer Schritt unternommen.
Droht Zwangsgeld bei Nichteinhaltung
Wenn die Frist zur Umgestaltung des Schottergartens nicht eingehalten wird, droht den Eigentümern ein Zwangsgeld. Dies gilt als letzte Maßnahme, um die Umsetzung der umweltfreundlicheren Gartenformen durchzusetzen.
Die Stadt Lüneburg setzt nun auf konsequente Kontrollen, um den Einsatz von Schottergärten zu reduzieren. Durch die erhöhte Aufsicht soll die ökologische Umgestaltung der Gärten gefördert werden.
Quelle: NDR