Mehr Kontrolle über Daten aus vernetzten Geräten
Mehr Kontrolle über Daten aus vernetzten Geräten, Foto: Pixabay

Seit Anfang 2024 gilt in der Europäischen Union ein neues Datengesetz, das die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen bei der Nutzung vernetzter Geräte erweitert. Hersteller müssen nun offenlegen, welche Daten gesammelt werden und wie man darauf zugreifen kann.

Inhaltsverzeichnis:

Smarte Geräte von Kühlschrank bis Flugzeug

Das EU-Datengesetz betrifft eine Vielzahl von Geräten. Es umfasst sowohl drahtlose wie auch kabelgebundene Produkte. Dazu zählen:

  • Kühlschränke, Fernseher und Kaffeemaschinen
  • Smartphones und Smartwatches
  • Klimaanlagen und E-Bikes
  • Autos, industrielle Maschinen und sogar Flugzeuge

Entscheidend ist, ob das Gerät Daten über Nutzung, Leistung oder Umgebung generiert. Die Art der Verbindung spielt dabei keine Rolle. Auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen fallen unter die Definition.

Datenzugang auch für ältere Geräte

Die neuen Rechte gelten nicht nur für Neugeräte. Auch ältere Produkte sind erfasst. Wer also seinen Fitness-Tracker oder Fernseher weiterverkauft, muss den neuen Besitzer informieren, wie er an die Daten kommt.

Ab September 2026 tritt eine weitere Regelung in Kraft. Hersteller müssen dann Schnittstellen bereitstellen, die den Zugriff auf Gerätedaten erleichtern. Nutzer können die Informationen künftig löschen, weitergeben oder auch für eigene Zwecke nutzen.

Vorteile und mögliche Anwendungen

Die Europäische Union verbindet mit dem Datengesetz mehrere Ziele. Verbraucher sollen mehr Kontrolle erhalten. Unternehmen sollen einfacher Daten austauschen können. Typische Anwendungsfälle sind:

  1. Reparaturen, die schneller und günstiger durchgeführt werden können
  2. Dienstleistungen, die auf Grundlage von Gerätedaten angeboten werden
  3. Versicherungen, die Fahr- oder Nutzungsverhalten berücksichtigen

Ein Beispiel: Ein Autobesitzer könnte Daten mit seiner Versicherung teilen. Ein vorsichtiges Fahrverhalten könnte zu geringeren Beiträgen führen.

Kritik von Beuc, Bitkom und BDI

Nicht alle Organisationen sind zufrieden. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc spricht von einer verpassten Chance. Geschäftsführer Agustín Reyna sieht zu viele Ausnahmeregelungen, die den Nutzen einschränken.

Auch in Deutschland gibt es Bedenken. Der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bemängeln eine unsichere Rechtslage. Die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben sei in der Übergangsfrist nicht erfolgt. Iris Plöger vom BDI betont, dass eine funktionierende Datenwirtschaft für digitale Geschäftsmodelle zentral sei. Gleichzeitig kritisiert sie, dass der Gesetzgeber zu stark in die Vertragsautonomie eingreife.

Ralf Wintergerst, Präsident von Bitkom, verweist dagegen auf die Chancen. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle stärken und neue Märkte schaffen.

Nutzung von Daten in Ausnahmesituationen

Das Datengesetz sieht zudem vor, dass Behörden in Krisensituationen wie Waldbränden oder Hochwasser auf relevante Daten zugreifen können. Dies soll die Katastrophenhilfe verbessern.

Zusätzlich werden große Anbieter von Cloud-Diensten wie Amazon Web Services, Microsoft und Google verpflichtet, illegalen Zugriff zu verhindern und den Wechsel zu anderen Plattformen zu erleichtern.

Damit will die EU die Wertschöpfung durch Daten steigern und gleichzeitig Verbraucher besser schützen.

 Quelle: Stuttgarter Zeitung, YouTube, VDMAonline