Vorstellung der Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes durch Union und SPD
Vorstellung der Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes durch Union und SPD, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Union und SPD haben sich auf zentrale Punkte einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Damit endet der monatelange Streit um das sogenannte Heizungsgesetz. Die Koalition will das bisherige Regelwerk abschaffen und durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ersetzen. Erste Details liegen vor. Kritik folgte umgehend.

Inhaltsverzeichnis

Jens Spahn und Matthias Miersch zur Reform

Jens Spahn kündigte an, das bisherige Heizungsgesetz in seiner aktuellen Form abzuschaffen. Der Fraktionschef der Union sprach von einem klaren Schnitt. Matthias Miersch von der SPD erklärte, es sei gelungen, eine schwierige Aufgabe teilweise zu lösen.

Bereits 2020 hatte die Große Koalition ein Gebäudeenergiegesetz eingeführt. 2021 plante die Ampel-Regierung eine Novelle. Diese führte zu erheblichen Spannungen. Nach dem Regierungswechsel im vergangenen Jahr versprachen Union und SPD eine Überarbeitung. Nun steht ein konkreter Entwurf im Raum.

Das neue Regelwerk trägt den Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Ziel ist eine Neuausrichtung der Vorgaben für Heizsysteme. Dabei sollen bestehende Verpflichtungen angepasst werden. Einen breiteren Kontext zur Rolle von Städten in der Energiewende liefert eine Analyse aus Niedersachsen.

Gebäudemodernisierungsgesetz und 65-Prozent-Regel

Kernpunkt der bisherigen Regelung war die 65-Prozent-Vorgabe. Neue Heizungen sollten zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Pflicht entfällt.

Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt künftig möglich. Spahn erklärte, der Heizungskeller werde wieder zur Privatsache. Der geplante schrittweise Austausch entfällt in dieser Form.

Stattdessen setzen Union und SPD auf ein anderes Modell. Deutschland bleibt an seine Klimaziele gebunden. Vorgaben der EU gelten weiterhin. Wie sich Klimaschutz und Wirtschaft verbinden lassen, wird auch auf Landesebene diskutiert.

Institut der deutschen Wirtschaft und Verivox zu Kosten

Neu ist die sogenannte Bio-Treppe. Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen zu 10 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Genannt werden Biomethan und synthetische Treibstoffe. Der Anteil soll bis 2040 weiter steigen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt vor Engpässen. Biogas und Wasserstoff seien derzeit nicht ausreichend verfügbar. Knappheit bei steigender Nachfrage könne Preise erhöhen.

Laut Mitteilung des Instituts könnte teurer Wasserstoff die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro erhöhen. Auch das Vergleichsportal Verivox verweist auf Mehrkosten. Biogas mit mindestens 10 Prozent Biomethananteil sei aktuell rund 25 Prozent teurer als herkömmliches Gas.

Zusätzlich könnten steigende Netzentgelte die Belastung erhöhen. Wenn mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, sinkt die Auslastung der Gasnetze. Das kann Gebühren verteuern. Entwicklungen rund um Energie aus Wind und Sonne zeigen, wie stark sich der Energiemarkt regional verändert.

Bundestag und kommunale Wärmeplanung

Bis Ostern soll das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen. Danach befasst sich der Deutsche Bundestag mit der Vorlage. Geplant ist ein Inkrafttreten vor dem 1. Juli.

Bei der kommunalen Wärmeplanung gelten Fristen. Großstädte mit bis zu 100.000 Einwohnern müssen ihre Pläne bis 30. Juni vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis Mitte 2028. Städte mit bis zu 15.000 Einwohnern sollen entlastet werden. Der Aufwand wird laut Eckpunktepapier um 80 Prozent reduziert.

Die Industrie reagiert unterschiedlich. Der Branchenverband BDH begrüßte das Ende der Hängepartie. Der Bauindustrieverband HDB sprach von einem Kompromiss, sieht aber offene Kostenfragen.

Grüne und Linke äußerten scharfe Kritik. Kassem Taher Saleh von den Grünen warnte vor einer Verfehlung der Klimaziele ohne 65-Prozent-Regel. Ines Schwerdtner von der Linken sieht Risiken steigender fossiler Heizkosten.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Rahmen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/gebaeudeenergiegesetz.html.

FAQ

Was ersetzt das bisherige Heizungsgesetz?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz soll durch ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ersetzt werden.

Fällt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien weg?

Ja. Die verpflichtende Vorgabe, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, entfällt.

Was bedeutet die Bio-Treppe ab 2029?

Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen zu 10 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Treibstoffen betrieben werden. Der Anteil soll bis 2040 steigen.

Wann könnte das neue Gesetz in Kraft treten?

Wenn das Kabinett und der Deutsche Bundestag zustimmen, könnte das Gesetz vor dem 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: Landszeitung Winsener-Anzeiger